Was bedeutet Brandschutz?
Im Brandfall müssen sich Menschen selbstständig aus einem Gebäude retten können. Dafür sorgen aufwendige Sicherheitskonzepte, die im besten Fall schon bei der Planung eines Gebäudes berücksichtigt werden. Dieser Thematik widmet sich der Brandschutz. Je früher Brandschutz in die Planungsphase eines Gebäudes einfließt, desto besser können der architektonische Entwurf umgesetzt und so aufwendige Nachrüstungen oder Mehrkosten vermieden werden. Doch was bedeutet Brandschutz überhaupt?
Der Brandschutz hat im Fokus Leben zu schützen oder zu retten. Dabei werden zwei Unterscheidungen vorgenommen: vorbeugender und abwehrender Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz umfasst Präventivmaßnahmen, welche die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern sollen.
Der abwehrende Brandschutz dagegen kommt dann zum Einsatz, wenn trotz der vorbeugenden Schutzmaßnahmen ein Brand entstanden ist. Hier kommt dann die Feuerwehr ins Spiel. Sie kümmert sich um die Brandbekämpfung, das Retten und Bergen von Personen und versucht die Begleitschäden so gering wie möglich zu halten. Denn auch durch Rauch oder Löschmittel können schwerwiegende Schäden entstehen.
Deshalb ist es wichtig, dass es gar nicht erst zu einem Brand kommt! An oberster Stelle steht dabei die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung zu verringern. Deshalb sollten auch Sie in Ihrem Gebäude für einen umfangreichen vorbeugenden Brandschutz sorgen.
Die drei Bausteine des vorbeugenden Brandschutzes
Der vorbeugende Brandschutz wird in drei Kategorien eingeteilt: den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Bei einem Neubau liegt es im Aufgabenbereich des Architekten die geforderten Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. Bei bestehenden Gebäuden müssen sich die Brandschutzbeauftragten, Betreiber oder Eigentümer zwingend mit den zu treffenden Vorschriften beschäftigen.
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz ist der erste Baustein des vorbeugenden Brandschutzes. Er ist ganz am Anfang beim Errichten des Gebäudes zu planen. Dafür benötigt es ein Brandschutzkonzept, welches auf den Gebäudezustand und dessen Nutzung angepasst ist. Erstellt wird dieses durch einen Sachverständigen, einen Ingenieur mit nachgewiesener Ausbildung oder einen Fachplaner. Die exakten Zuständigen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Konzept beinhaltet den Grundriss, alle Abmessungen, die Aufteilung und Anzahl der Räume und die Rettungswege. Vor allem für den Brandschutzbeauftragten ist dies sehr hilfreich, um den Überblick zu behalten. Zudem kann so immer der aktuelle Zustand mit dem Soll-Zustand verglichen werden.
Gebäudeklassen
Die Anforderungen an den baulichen Brandchutz von Gebäuden hängen von den Gebäudeklassen (GK) ab.
Gebäude werden nach Art, Fläche und Höhe unterschieden. So entstehen Einteilungen der Gebäudeklassen von 1 bis 5.
Als Regel gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz.
Die Gebäudeklassen sind in der Musterbauordnung (MBO) definiert. Darauf basieren die Bauordnungen der Bundesländer, die sogenannten Landesbauordnungen (LBO), die sich in Details auch bezüglich Festlegungen zu den Gebäudeklassen teilweise etwas unterscheiden.
Baustoffklassen
Außerdem entscheidend für den baulichen Brandschutz sind die verwendeten Baustoffe. Diese sollen möglichst wenig zu Bränden beitragen. Deshalb werden Baustoffe hinsichtlich ihrer Brenn- und Entflammbarkeit auf nationaler Ebene nach DIN 4102-1 und auf europäischer Ebene nach EN 13501-1 eingeordnet.
Nach DIN 4102-1 werden die Baustoffklassen in nicht brennbare (A) und brennbare (B) Baustoffe und die Unterklassen A1, A2, B1, B2 und B3 unterteilt.
Die EU-Klassifizierung nach EN 13501-1 sieht dagegen sieben Klassen für Brennbarkeit vor (A1, A2, B, C, D, E, F) sowie weitere Klassen für Rauchentwicklung (s1, s2, s3), brennendes Abtropfen/Abfallen (d0, d1, d2) und besondere Klassen für Bodenbeläge (fl).
Die Klassifizierungen nach DIN 4102 und DIN EN 13501 sind nicht direkt aufeinander übertragbar. Allerdings können nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) die bauaufsichtlichen Benennungen wie „nicht brennbar“, „schwer entflammbar“, „normal entflammbar“ und „leicht entflammbar“, sowohl den europäischen als auch den nationalen Klassen zugeordnet werden.
Die Musterbauordnung schreibt zudem vor, dass immer mindestens normal entflammbare Baustoffe verwendet werden müssen.
Feuerwiderstandsklassen
Zusätzlich zu den Baustoffklassen werden Bauteile abhängig von ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Hier geht es also nicht um Baustoffe und deren Brennbarkeit, sondern um Bauteile und darum, wie lange diese im Brandfall ihre Funktion erfüllen können. Wie lange bleiben also Wände, Decken, Türen oder Fenster tragfähig und raumabschließend? In Deutschland regeln die Klassifizierung zurzeit gleichberechtigt die deutsche und die europäische Norm. Das deutsche Normensystem wird nach und nach von den europäischen Normen abgelöst.
Deutsche Norm DIN 4102-2:
Nach DIN 4102-2 werden die Feuerwiderstandsklassen mit dem Buchstaben F (für manche Bauteile und Funktionen auch andere Buchstaben) und einer Zahl, welche die Feuerwiderstandsdauer in Minuten angibt, bezeichnet. Diese wird bei Prüfungen ermittelt und auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert abgerundet. Daraus ergeben sich folgende Feuerwiderstandslassen: F30, F60, F90, F120.
Europäische Norm EN 13501-2:
Die EN 13501-2 unterscheidet folgende Kriterien für die Beschreibung des Feuerwiderstands eines Bauteils oder Produkts, unabhängig von dessen Funktion im Gebäude. Auch die DIN kennt diese Kriterien, betrachtet sie aber gesammelt je nach Bauteilfunktion: Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E), Wärmedämmung (I). Zusätzlich wird für jedes dieser Kriterien die Leistungszeit in Minuten angegeben, nach den folgenden Schritten: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240, 360. Wie Sie erkennen können, erfolgt hier also eine feingliedrigere Zeiteinteilung als nach DIN 4102. Ein Bauteil dessen Tragfähigkeit, raumabschließende Funktion und Wärmedämmung für 60 Minuten erhalten bleibt, entspricht zum Beispiel der Feuerwiderstandsklassifizierung REI60. Wie zum Beispiel das Brandschutzglasdach REI60 von dem Tageslicht- und Brandschutzspezialisten LAMILUX. Das sogenannte Glasdach Fire Resistance REI60 trotzt eine ganze Stunde lang dem Brand, schützt so Mensch sowie Gut und verhindert, dass die Flammen auf weitere Gebäudeteile übergreifen.
Anlagentechnischer Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz heißt auch: Brände frühzeitig erkennen. Das gelingt mithilfe technischer Anlagen. Sie minimieren die Anzahl der Brände oder schließen diese bestenfalls komplett aus. Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören:
- Feuerlöschsysteme, z.B. Sprinkleranlagen oder Gaslöschanlagen
- Systeme zur Brandfrüherkennung, z.B. Brandmeldeanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Rauchschutzdruckanlagen (RDA)
- Automatische Fluchttüren
Neben der frühzeitigen Alarmierung sichert der anlagentechnische Brandschutz so auch die Evakuierung des Gebäudes, indem Rettungswege von Feuer und Rauch freigehalten oder die Brandausbreitung verhindert werden. Deswegen gewinnt der anlagentechnische Brandschutz immer mehr an Bedeutung - egal ob bei einem Neubau oder dem Umbau eines bestehenden Gebäudes.
Ein Spezialist für elektro-, steuerungs- und lüftungstechnische Anlage ist LAMILUX. Das Rehauer Familienunternehmen ist einer der führenden Hersteller von Tageslichtsystemen und auch bekannt für seine Lösungen der integralen Objektentrauchung.
Betrieblich-organisatorischer Brandschutz
Wie der Name schon verrät, gehören zum betrieblich-organisatorischen Brandschutz alle Maßnahmen, die in der Organisation des Unternehmens liegen. Dazu zählen zum Beispiel die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, sofern es in dem Betrieb einen solchen gibt. Ein Brandschutzbeauftragter kann grundsätzlich in jedem Betrieb bestellt werden. Wenn aber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt wird, ist ein Brandschutzbeauftragter verpflichtend zu ernennen. Aber auch Brandschutzordnung, die Rettungs- und Fluchtpläne sowie die Bereitstellung von kleinen Löscheinrichtungen sind ein Schwerpunkt des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes.
Aber nicht nur Gebäude und Rettungswege müssen für den Ernstfall geplant sein, besonders wichtig ist auch die Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter. Denn es nützen die besten Fluchtpläne nichts, wenn die Menschen im Gebäude nicht wissen, was im Ernstfall zu tun ist. Deswegen sollen sie in Sachen Brandprophylaxe und Verhalten im Brandfall geschult werden. Dafür sind die jeweiligen Brandschutzbeauftragten oder Sicherheitsfachkräfte zuständig. Neben der Schulung sind sie unterstützend und beratend tätig und können auch Maßnahmen vorschlagen.
Schutzziele im Brandschutz
Die Schutzziele im Brandschutz vereinen Vorbeugung, Rettung und Löscharbeiten. Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Brandschutz beschreiben vereinbarte Schutzziele. Die Musterbauordnung formuliert diese wie folgt:
§ 14 MBO: Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Schutz vor Feuer und Rauch
Das erste Schutzziel in der Musterbauordnung (MBO) ist das Vorbeugen der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brände entstehen meist durch Zündquellen wie offene Flammen, heiße Gase oder heiße Oberflächen, Funken elektrischer Anlagen, Blitzeinschlag oder elektromagnetische Fehler. Natürlich können auch menschliche Fehler oder sogar fahrlässige bzw. vorsätzliche Brandstiftung einen Brand verursachen. Dafür sind bauliche Maßnahmen nur sehr gering eine Hilfestellung. Vor allem die oben beschriebenen baulichen Maßnahmen beeinflussen die Erreichung dieses Schutzziels. Denn beispielsweise der Einbau von nicht brennbaren Materialien beugt wirksam gegen Feuer oder Rauch vor.
Rettung von Menschen und Tieren
Das zweite Schutzziel beschreibt die Rettung von Menschen und Tieren. Hier spielen Rettungs- und Fluchtwege innerhalb und außerhalb des Gebäudes die zentrale Rolle. Zusätzlich erleichtert eine frühzeitige Alarmierung sowie die Beleuchtung und Kennzeichnung von Rettungswegen die Eigenrettung. Rauchabzug trägt dazu bei, dass Flucht- und Rettungswege auch benutzbar bleiben.
Wirksame Löscharbeiten
Das dritte Schutzziel ist dem abwehrenden Brandschutz zuzuordnen. Es behandelt die wirksamen Löscharbeiten der Feuerwehr. Zum Beispiel können installierte Leitungen für die Löschwasserversorgung oder Maßnahmen zur Rauchfreihaltung sowie Entrauchung erforderlich sein. Der abwehrende Brandschutz und die Aufgaben der Feuerwehr betreffen jedoch nicht das Baurecht, sondern sind in den Feuerwehrgesetzen der Länder geregelt.
Besondere Schutzziele
Neben den gesetzlichen Schutzzielen kann es für bestimmte Gebäude oder Nutzungen individuelle Schutzziele geben. Diese erfordern dann gesonderte Brandschutzmaßnahmen. Darunter zählt beispielsweise der Schutz von Sachwerten oder Kulturgütern. Dieser ist nicht im Baurecht geregelt, sondern muss von Eigentümern oder Nutzern gesondert vereinbart werden.
Das ist bei der Brandschutzplanung zu beachten
Um die Schutzziele des Brandschutzes zu erreichen, muss der Brandschutz sorgfältig geplant sein. Bei der komplexen Planung kann es passieren, dass Architekten in Bezug auf den Brandschutz an ihre Grenzen stoßen. Das ist dann meistens der Fall, wenn bei komplexeren Bauvorhaben wie beispielsweise Sonderbauten zur Umsetzung der gewünschten Planung Abweichungen vom Baurecht erforderlich sind. In diesem Fall sind spezielle Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz einzuschalten. Diese unterstützen Architekten bei der erforderlichen Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
Ein entscheidender Bestandteil der Brandschutzplanung ist das Brandschutzkonzept. Im Brandschutzkonzept sind wichtige Rechtsgrundlagen und wesentliche baurechtliche Anforderungen der brandschutztechnischen Planung sowie die planerischen Zielvorstellungen und Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften enthalten.
Das Brandschutzkonzept berücksichtigt verschiedene Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes, wie zum Beispiel die Löschwasserversorgung, und auch die Anforderungen an anlagentechnische Maßnahmen, wie beispielsweise Sprinkleranlagen.
Bei der Ausarbeitung des Brandschutzkonzepts gibt es verschiedene Schritte: die Vorplanung, die Entwurfsplanung und die Ausführungsplanung. Je weiter die Planung fortgeschritten ist, desto mehr und mehr werden die objektspezifischen Brandschutzanforderungen konkretisiert. Zusätzlich zum textlichen Teil des Brandschutzkonzepts werden Brandschutzpläne zur Visualisierung der baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen erstellt.
Brandschutzvorschriften? Daran können Sie sich orientieren
Im Brandschutz ist eine Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen zu beachten. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir die verschiedenen Bauordnungen noch mal für Sie zusammengefasst.
Bauordnungen für Standardbauten
Der Brandschutz für Gebäude ist im öffentlichen Baurecht weitgehend in hierarchisch geordneten Gesetzen festgelegt.
Musterbauordnung (MBO)
Die Musterbauordnung ist dafür da, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer nicht zu weit auseinanderklaffen und ein einheitlicher Vollzug der Gesetze sichergestellt werden kann. Dafür wurde die Bauministerkonferenz gegründet. Die Bauministerkonferenz ist die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren (ARGEBAU) der 16 Bundesländer. Zu den Aufgaben gehört auch die Abstimmung über die Musterbauordnung. Sie soll die Grundlage für die Landesbauordnungen darstellen, die durch die Parlamente der einzelnen Bundesländer erlassen werden.
Landesbauordnung (LBO)
Für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäuden, darunter fallen auch die materiellen Anforderungen, steht an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden. Die Landesbauordnungen (LBO) legen die grundsätzlichen Anforderungen an Normalbauten fest. Sie regeln außerdem:
- Bauprodukte und Bauarten
- Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten
- Bauaufsichtsbehörden und Verfahren
- Ordnungswidrigkeiten
Technische Baubestimmungen
Die Landesbauordnungen (LBO) regeln in Deutschland die Planung, Bemessung und Ausführung baulicher Anlagen sowie die Verwendung von Bauprodukten. Sie enthalten die grundsätzlichen materiellen Anforderungen und die dazugehörigen Verfahrensregeln. Zu diesen LBO hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) 2017 erstmals Muster-Verwaltungsvorschriften erarbeitet. In der „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)“ wurden die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte in einem Dokument zusammengeführt, das die allgemeinen Anforderungen in der Bauordnung oder in einzelnen Teilen näher erläutern und konkretisieren soll.
Verordnungen für Sonderbauten
Neben Standard- oder Normalbauten gibt es auch Sonderbauten. Dazu zählen beispielsweise Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen. An diese Gebäude werden besondere Anforderungen an den Brandschutz gestellt. An Sonderbauten können aber auch Erleichterungen gestattet werden, wenn trotzdem die allgemeinen Schutzziele gleichwertig erreicht werden können. Für sogenannte geregelte Sonderbauten sind diese besonderen Anforderungen oder Erleichterungen in entsprechenden Verordnungen zusammengefasst. Solche besonderen Anforderungen können z.B. die Installation von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen oder RWA-Anlagen sein. Erleichterungen gestatten meistens Sonderbauverordnungen hinsichtlich der Größe von Brandabschnitten. Sonderbauten, für die es keine Sonderbauverordnungen gibt, werden ungeregelte Sonderbauten genannt. Dies können Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen sein. Für ungeregelte Sonderbauten müssen die speziellen Anforderungen oder Erleichterungen individuell, z.B. in einem Brandschutzkonzept festgelegt werden.
Fazit: Brandschutz muss frühzeitig bedacht werden
In Deutschland sind die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz im Vergleich zu vielen anderen Ländern sehr hoch. Trotzdem sterben jedes Jahr noch Hunderte Menschen bei einem Brand. Die gesetzlichen Vorschriften sind deshalb als Mindestanforderungen gegen den nicht beherrschbaren Brand zu beachten. Wer über diese Mindestanforderungen hinaus selbst bereit ist, in den Brandschutz zu investieren, sorgt für noch mehr Sicherheit in seinem Gebäude. Aber eines gilt immer: Sicherheit steht an oberster Stelle und deshalb sollte der Brandschutz so früh wie nur möglich bedacht werden.