Versicherungen schützen bei Brand- und Feuerschäden
Unachtsamkeit, offenes Feuer, Elektrizität oder Brandstiftung – ein Feuer entsteht aus vielerlei unterschiedlichen Gründen. Es dauert nur wenige Sekunden, bis sich ein Feuer ausbreitet und der gefährliche Brandrauch ein Gebäude füllt. So können Brände im Handumdrehen immense Schäden an Hab und Gut verursachen oder im schlimmsten Fall sogar Personen oder Tiere verletzen. Schnell können sich Schäden auf riesige Summen addieren, im fünf-, sechs- oder gar siebenstelligen Bereich. Die einzige gute Nachricht dabei ist: Gegen diese Kosten und einen finanziellen Ruin können Sie sich gut absichern, denn Versicherungen schützen bei Brand- und Feuerschäden.
Was zahlt die Versicherung?
Je nach Schadensart greift entweder die Gebäudeversicherung, die Hausratsversicherung oder die private Haftpflichtversicherung. Diese erstatten dann den Neuwert, Zeitwert oder den Wiederbeschaffungswert der darin enthaltenen Gegenstände.
Wohngebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung, auch Wohngebäudeversicherung genannt, kommt für Schäden auf, die durch Feuer oder auch Löschwasser am Gebäude verursacht wurden. Sie übernimmt aber auch die Kosten der Feuerwehr, Hotelkosten im Falle der Unbewohnbarkeit der Immobilie sowie die Kosten von Aufräumarbeiten. Kurz gesagt: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten der Reparatur oder des Wiederaufbaus bis zum ortsüblichen Neubauwert. In einem Mietverhältnis greift hier grundsätzlich die Versicherung des Eigentümers oder Vermieters. Als Mieter einer Mietwohnung müssen Sie sich nicht um eine solche Versicherung kümmern.
Hausratsversicherung
Die Hausratsversicherung übernimmt die Kosten für Beschädigungen an Inventar und allen beweglichen Gegenständen. Dazu zählen Möbelstücke, Elektrogeräte, aber auch Wertsachen wie beispielsweise Bargeld, Gold oder Kunstgegenstände. Ersetzt wird dabei der Neuwert oder Wiederbeschaffungswert und die Reparatur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Je nach dem individuellen Paket der Versicherung können Sie mit der Hausratsversicherung zum Beispiel auch Transport- und Lagerkosten oder Bewachungskosten absichern lassen. Eine Hausratsversicherung sollten alle Besitzer einer Wohnung abschließen, egal ob Mieter oder Eigentümer.
Privathaftpflichtversicherung
Sobald bei dem Brand auch Dritte betroffen sind, also gegebenenfalls Ihre Nachbarn oder Eigentümer anliegender Gebäude, kommt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers ins Spiel. Diese übernimmt immer dann die Kosten, wenn Ansprüche von anderen Personen gestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Personen oder Sachschäden. Auch die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung sind individuell davon abhängig, welches Versicherungspaket gebucht wurde. Je nach Vertrag können Mietsachschäden, Vermögensschäden oder auch Regressansprüche abgedeckt sein. Ein Regressanspruch kommt zustande, sobald der Versicherungsnehmer eine Leistung von seiner Versicherung erhalten hat, obwohl er, wie später dann bekannt wird, selbst an dem Eintreten des Schadensfalls Schuld hat oder zum Teil dazu beigetragen hat. Das bedeutet aber nicht, dass die Versicherung gar nicht zahlt. Bei einem Regressanspruch zahlt die Versicherung meist zuerst die gesamte Leistung des Geschädigten. Danach wendet sich die Versicherung dann an den Versicherungsnehmer, um ihren Regressanspruch deutlich zu machen. Je nach Versicherungsart muss dann die gesamte ausbezahlte Leistung zurückgezahlt werden oder ein Betrag in pauschaler Höhe.
Wie versichern sich Unternehmen gegen Brände?
Besonders Unternehmen sollten sich auch vor dem finanziellen Verlust von Sachwerten im Falle eines Brandes schützen. Bei Unternehmen ist die Gebäudesubstanz wie bei Privateigentümern über die Gebäudeversicherung versichert. Sollte die Betriebseinrichtung oder Ware zerstört werden, übernimmt das die Inhaltsversicherung: Das ist eine Hausratsversicherung für Firmen. Unternehmer sollten außerdem bedenken, dass nach einem Großschaden meistens nicht gleich wieder zum Normalbetrieb oder zur kontinuierlichen Produktion übergegangen werden kann. Schnell vergehen Monate, bis ein Betrieb nach einem Großbrand wieder normal produzieren kann. Unternehmen sollten daher das Risiko eines Ertragsausfalls nicht unterschätzen. Dafür gibt es eine Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese kommt für den entgangenen Gewinn in dieser Zeit auf.
Wann zahlt die Versicherung?
Aber aufgepasst! Nur weil eine Versicherung abgeschlossen ist, heißt das noch nicht, dass diese auch im Falle eines Feuers haftet. Denn es gibt Gründe dafür, dass der Versicherer den Brandschaden nicht oder nicht ganz bezahlen muss.
Wann gilt ein Feuer als Brand?
Von einem Brand ist dann die Rede, wenn Feuer den bestimmungsgemäßen Herd verlässt oder ohne einen solchen entstanden ist und sich auch ohne Fremdeinwirken ausbreitet. Einfacher verständlich wird das Ganze anhand eines Beispiels. Stellen wir uns einen Kamin vor, in dem ein Feuer brennt. Das Feuer befindet sich im Kamin in dessen bestimmungsgemäßen Herd, also in der dafür vorgesehenen Vorrichtung. Springt jetzt aber ein Funke aus dem offenen Kamin und entzündet woanders ein Feuer, entsteht ein Brand, der schwere Folgen und Kosten mit sich ziehen kann.
Versicherungsfalle: Unterversichert?
Unterversichert sein? Ja, das gibt es wirklich. Denn Ihre Immobilie oder Gebäude kann sich im Wert stark ändern, indem Sie zum Beispiel im Laufe der Jahre einen Anbau an das Gebäude ergänzen oder in teures Inventar investieren. Dadurch entsteht eine Differenz zwischen der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme und dem tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie. Sprechen Sie deshalb immer Ihre Versicherung darauf an, wenn sich etwas an dem Wert Ihres Gebäudes ändert, damit Ihr Versicherer den Versicherungswert anpassen kann und Sie zu jeder Zeit vollständig versichert sind.
Mieter oder Vermieter: Wer haftet?
Sobald der Mieter das Feuer nicht grob fahrlässig oder absichtlich verursacht hat, haftet der Vermieter beziehungsweise dessen Versicherung. Sollten Sie also am Brand keine Schuld haben, ist Ihr Vermieter verpflichtet, sich um die Beseitigung des Schadens zu kümmern. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haben Sie das Recht einer Mietminderung. Für beschädigte Einrichtung ist der Vermieter jedoch nicht verantwortlich. Wie vorhin bereits erklärt, müssen Wertgegenstände von der Hausratsversicherung des Mieters ersetzt werden.
In diesen Fällen zahlt die Versicherung nicht
Sollte ein Brand mutwillig von einer dritten Person ausgelöst werden, übernimmt Ihre Versicherung den Schaden. Legen Sie das Feuer dagegen selbst, um einen Versicherungsfall hervorzurufen, handeln Sie vorsätzlich. In diesem Fall zahlt Ihre Versicherung nicht für den Schaden. Aber nicht nur das: Mit einer vorsätzlichen Brandstiftung machen Sie sich wegen Versicherungsbetrugs strafbar. Bei einem Brand besteht nur dann der Versicherungsschutz, wenn der Brandschaden unabsichtlich entstanden ist. Ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, hängt von Ihrer individuellen Versicherung ab. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass im alltäglichen Leben die normal vorauszusetzende und erforderliche Sorgfalt in hohem Maße verletzt wird und nicht mehr nach gesundem Menschenverstand gehandelt wird. Sollten Sie also offenes Feuer oder Geräte mit Feuer unbeobachtet lassen und das Gebäude verlassen, gilt es als grobe Fahrlässigkeit, wenn daraus ein Brand entstehen sollte. Dasselbe gilt für den unsachgemäßen Umgang mit technischen Gegenständen und deren mangelnder Sicherung.
So gehen Sie nach einem Brand vor
Bei Ihnen hat es tatsächlich gebrannt? Es gibt einige Tipps, wie Sie nach einem Brand am besten richtig vorgehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, nachdem Ihr Gebäude von der Polizei und Feuerwehr freigegeben ist:
1. Lüften Sie Ihr Gebäude gut durch, um den Rauchgeruch loszuwerden. Nutzen Sie außerdem keine elektrischen Geräte in Räumen, die von Ruß bedeckt sind.
2. Dokumentieren Sie unbedingt Ihre Schäden. Machen Sie Fotos von den beschädigten Gegenständen und allen sichtbaren Schäden am Gebäude. Es ist sehr hilfreich, wenn Sie eine Liste erstellen mit sämtlichen Objekten, die zu Schaden gekommen sind, inklusive des Anschaffungsjahres, Kaufpreis und Neuwert.
3. Informieren Sie Ihre Hausrats-, Gebäude- oder private Haftpflichtversicherung und sprechen Sie mit Ihrem Versicherer das weitere Vorgehen ab.
4. Kontaktieren Sie Fachleute für Brandschadensanierung. Vor allem bei größeren Schäden ist es ratsam einen Fachmann mit der Brandschadensanierung zu beauftragen. In der Regel übernimmt die Kosten die Versicherung.
5. Reinigen Sie verrußte Gegenstände. Kleinere Verschmutzungen können Sie selbst entfernen, wenn sie sich ausreichend schützen. Tragen Sie dabei einen Schutzanzug, eine Atemschutzmaske und Handschuhe.
Vorbeugender Brandschutz schützt Mensch sowie Hab und Gut
In Deutschland ist die häufigste Ursache für Brände Elektrizität. Danach folgen menschliches Versagen und Brandstiftung. Es gibt einige Gefahrenquellen für Brände im Haus und Vorsichtsmaßnahmen dagegen. In jedem Fall sollten Sie regelmäßig den Zustand von Bauteilen und elektrischen Geräten überprüfen. Außerdem hilft es, wenn Sie ausschließlich EU zertifizierte Produkte und originale Teile verwenden, um abzusichern, dass Sicherheitsstandards gewährleistet werden. Achten Sie außerdem darauf, brennbare Stoffe sorgfältig und nur sachgemäß zu verwenden. Und vermeiden Sie unnötige Brandgefahren wie beispielsweise das Rauchen in nicht gestatteten Bereichen.
Außerdem helfen Vorsichtsmaßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, Brände frühzeitig zu erkennen und eine schnelle Ausbreitung zu verhindern. Allen voran steht dabei die Anbringung von Rauchmeldern. Aber auch sogenannte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) retten im Notfall Leben, da sie den gefährlichen Brandrauch schnell aus Gebäuden ableiten, so eine sichere Rettung der Menschen garantieren und es der Feuerwehr ermöglichen das Feuer schnell zu löschen. Für RWA-Anlagen gibt es Spezialisten, die sie für Ihr Bauprojekt professionell beraten. Einer dieser Spezialisten ist LAMILUX. Seit über 50 Jahren entwickelt und verbessert LAMILUX Rauch- und Wärmeabzugsanlagen auf höchstem Standard und kümmert sich um die Planung, Abstimmung, Montage, Inbetriebnahme sowie Wartung und Instandsetzung. Die integrale Objektentrauchung von LAMILUX trägt dazu bei, Ihr Gebäude vor giftigen Brandgasen und so Menschen und Gut zu schützen. Informieren Sie sich gut, wie Ihr Gebäude am besten für den Brandfall geschützt ist, Experten wie LAMILUX helfen Ihnen dabei gerne und kompetent.
Fazit: Informieren Sie sich rechtzeitig!
Grundsätzlich gilt: Um einen Brand zu verhindern, sollten allen voran viele Maßnahmen getroffen werden, dass ein Feuer erst gar nicht entsteht. Außerdem sollten Sie sich frühzeitig über Versicherungen informieren, falls doch einmal ein Brand ausbricht. Denn mit den richtigen Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz verhindern Sie eine schnelle Ausbreitung des Feuers und mit den richtigen Versicherungen blieben Ihnen im schlimmsten Fall sehr hohe Kosten erspart.